Genf und Den Haag Das humanitäre Völkerrecht – auch „Recht der bewaffneten Konflikte“ oder „Kriegsrecht“ genannt, besteht aus zwei Teilen:
Diese beiden Teile des humanitären Völkerrechts sind nach den Städten benannt, in denen sie kodifiziert wurden. Seit der Annahme der Zusatzprotokolle von 1977, in denen die beiden Rechtszweige verbunden wurden, ist eine Unterscheidung der beiden oben erläuterten Teile lediglich von historischem und didaktischem Interesse. |