Terminologie Die Begriffe humanitäres Völkerrecht, Recht der bewaffneten Konflikte und Kriegsrecht können als gleichbedeutend betrachtet werden. Internationale Organisationen, Universitäten und Staaten bevorzugen den Begriffskomplex humanitäres Völkerrecht (oder humanitäres Recht), während bei den Streitkräften die beiden anderen Begriffe gebräuchlicher sind. |