Das HVR vor seiner Kodifizierung Falsch wäre die Behauptung, dass erst mit der Gründung des Roten Kreuzes im Jahre 1863 oder mit der Annahme der ersten Genfer Konvention von 1864 das humanitäre Völkerrecht, wie wir es heute kennen, entstand. Ebenso wie es keine wie auch immer geartete Gesellschaft ohne eigene Regeln gab, so gab es keinen Krieg ohne mehr oder weniger ausgeprägte Regeln zur Erklärung der Aufnahme oder der Beendigung von Feindseeligkeiten und zur Art der Kriegsführung. „Grundsätzlich zeigen die Kriegspraktiken früherer Völker bereits die verschiedenen Typen heutiger internationaler Kriegsordnungen: Regeln, nach denen Gegnertypen eingeteilt werden, Regeln für Bedingungen, Verfahren und Autorität bezüglich Kriegsbeginn und –beendigung, Regeln, die Beschränkungen hinsichtlich der Personen, des Zeitpunktes und Ortes sowie der Methoden der Durchführung beschreiben und sogar Regeln, die Krieg völlig ächten.” (Quincy Wright) Die ersten Kriegsregeln wurden in Hochkulturen verkündet, die mehrere Jahrtausende vor unserer Zeitrechnung blühten: „Ich erlasse diese Gesetze, um den Starken daran zu hindern, den Schwachen zu unterdrücken.” (Hammurabi, König von Babylon) Viele alte Texte wie das Mahabharata, die Bibel und der Koran enthalten Bestimmungen, die eine Achtung des Gegners fordern. So enthält z. B. das Viqayet – ein Text, der Ende des 13. Jahrhunderts in der Blütezeit der arabischen Herrschaft in Spanien verfasst wurde – eine wahrhaft umfassende Kriegsordnung. Solche fragmentarisch erhaltenen und weit verstreuten Kriegsordnungen und Gebräuche zum Schutze Verwundeter und der sie versorgenden Menschen wurden durch die Konvention von 1864 in Form eines multilateralen Vertrages kodifiziert und verstärkt. |