|
|||
|
|||
Frage 4: |
|||
Seit dem Auftakt in Form der Genfer Konvention von 1864 entfaltete das heutige humanitäre Völkerrecht sich etappenweise — allzu oft erst nach den Ereignissen, die seiner dringend bedurft hätten —, um einem ständig zunehmenden Bedarf an humanitärer Hilfe zu entsprechen, der aus Waffenentwicklungen und neuen Konflikttypen resultierte. Im Folgenden sind die Hauptverträge in der zeitlichen Abfolge ihrer Annahme aufgeführt: 1864 Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten bei den im Felde stehenden Heeren 1868 St. Petersburger Erklärung (Verbot des Einsatzes gewisser Wurfgeschosse in Kriegszeiten) 1899 Haager Abkommen, namentlich das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges, und Anpassung der Grundsätze der Genfer Konvention von 1864 an den Seekrieg 1906 Revision und Erweiterung der Genfer Konvention von 1864 1907 Revision der Haager Abkommen von 1899 und Annahme neuer Abkommen |
1925 Genfer Protokoll betreffend das Verbot des Kriegsgebrauchs von Erstickungs-, Gift- oder gleichartigen Gasen, und bakteriologischen Mitteln 1929 Zwei Genfer Konventionen: 1949 Vier Genfer Abkommen: 1954 Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 1972 Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
|
||
1864 bis 1872 | 1977 bis 2001 |
|||