Frage 4:
Aus welchen Abkommen besteht das humanitäre Völkerrecht?
 

1977 Zwei Zusatzprotokolle zu den vier Genfer Abkommen von 1949, die den Schutz der Opfer internationaler (Protokoll I) und nicht internationaler (Protokoll II) bewaffneter Konflikte verstärken

1980 Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (CCW). Dieses Übereinkommen umfasst:
•  Protokoll (I) über nicht entdeckbare Splitter
•  Protokoll (II) über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen
•  Protokoll (III) über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Brandwaffen

1993 Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

1995 Protokoll über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV [neu] zum Übereinkommen von 1980)

1996 Revidiertes Protokoll über das Verbot und die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen (Protokoll II [revidiert] zum Übereinkommen von 1980)

1997 Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

1998 Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes

1999 Protokoll zur Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut

2000 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

2001 Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

 

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1864 bis 1877 | 1977 bis 2001
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