Veranlasst von Ereignissen

Einige bewaffnete Konflikte wirkten mehr oder weniger direkt auf die Entwicklung des humanitären Völkerrechts ein. Hierzu einige Beispiele:

Der Erste Weltkrieg (1914-1918) belegt die Anwendung von Kriegsmethoden, die zwar nur zum Teil neu waren, die jedoch in einem beispiellosen Umfang eingesetzt wurden. Dazu gehörten Giftgase, die ersten Luftangriffe und die Gefangennahme von Hunderttausenden von Kriegsgefangenen. Die Verträge von 1925 und 1929 waren eine Reaktion auf diese Entwicklungen.

Im Zweiten Weltkrieg (1939-1945) war die Zahl der Toten unter den Zivilisten und den Soldaten gleich hoch, während dieses Verhältnis im Ersten Weltkrieg 1:10 betrug. Im Jahre 1949 reagierte die internationale Gemeinschaff auf derart tragische Zahlen und insbesondere auf die schrecklichen Auswirkungen des Krieges auf Zivilisten, indem man die damals geltenden Abkommen überarbeitete und ein neues Instrument einführte: das IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen. Mit den Zusatzprotokollen von 1977 reagierte man auf die humanitären Folgen der Befreiungskriege, die die Abkommen von 1949 nur teilweise erfassten.