Wurzeln der Abkommen von 1949

Im Jahre 1874 wurde in Brüssel, auf Initiative von Zar Alexander II. von Russland, eine Diplomatische Konferenz einberufen, die den Entwurf einer Deklaration über die Rechte und Gebräuche des Krieges annahm. Dieser Text wurde jedoch nicht ratifiziert, weil es einigen der teilnehmenden Regierungen widerstrebte, an einen Vertrag gebunden zu sein. Dennoch ist der Brüsseler Entwurf eine wichtige Etappe im Zuge der Kodifizierung des Kriegsrechts. Im Jahre 1934 tagte in Tokio die XV. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und billigte den vom IKRK abgefassten Konventionsentwurf über die Rechtsstellung und den Schutz von Zivilpersonen feindlicher Nationalität, die sich im Gebiet eines Kriegführenden oder in einem von ihm besetzten Gebiet befinden. Wegen der Weigerung der Regierungen, eine Diplomatische Konferenz zur Entscheidung über eine Annahme einzuberufen, folgten auch diesem Text keine Taten. So blieb der Tokioer Entwurf während des zweiten Weltkrieges ohne Einfluss — die Folgen sind wohl bekannt.

Wurzeln der Protokolle von 1977

Die Genfer Abkommen von 1949 waren ein deutlicher Fortschritt in der Entwicklung des humanitären Völkerrechts. Allerdings hatten neue, in ehemaligen Kolonien entstandene Staaten Bedenken, sich an ein Regelwerk zu binden, an dessen Erarbeitung sie nicht beteiligt waren. Zudem waren vertragliche Bestimmungen über die Führung von Feindseligkeiten seit den Haager Abkommen von 1907 nicht weiterentwickelt worden. Da eine Revision der Genfer Abkommen Gefahren für die in 1949 auf den Weg gebrachten Erweiterungen zu bergen schien, beschloss man, durch die Annahme von Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten zu stärken.