Frage 5:
Wen verpflichten die Genfer Abkommen?

Nur Staaten können Vertragspartei internationaler Abkommen und somit der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotkolle sein. Allerdings sind alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien – seien es Staaten oder nicht staatliche Akteure – an das humanitäre Völkerrecht gebunden.

Anfang 2003 waren fast alle Staaten der Welt – genau 190 – Vertragsparteien der Genfer Abkommen. Da sie zu den Abkommen gehören, die von den allermeisten Ländern angenommen wurden, können sie Universalität beanspruchen. Zum gleichen Zeitpunkt waren 160 Staaten an Zusatzprotokoll 1 und 155 Staaten an Zusatzprotokoll 2 gebunden.

Impressum | Home

 

Drucken

Zurück zu Fragen & Antworten