|
|||
|
|||
Frage 5: Nur Staaten können Vertragspartei internationaler Abkommen und somit der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotkolle sein. Allerdings sind alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien – seien es Staaten oder nicht staatliche Akteure – an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Anfang 2003 waren fast alle Staaten der Welt – genau 190 – Vertragsparteien der Genfer Abkommen. Da sie zu den Abkommen gehören, die von den allermeisten Ländern angenommen wurden, können sie Universalität beanspruchen. Zum gleichen Zeitpunkt waren 160 Staaten an |
|||