Das IKRK und die Verbreitung der Kenntnis des humanitären Völkerrechts

Gemäß den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat das IKRK namentlich den Auftrag, „(...) für das Verständnis und die Verbreitung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts zu sorgen und dessen allfällige Weiterentwicklung vorzubereiten”. (Art. 5 Absatz 2g)

Das IKRK

„(...) [unterhält enge Beziehungen mit den Nationalen Gesellschaften]. Es arbeitet in Bereichen gemeinsamen Interesses einvernehmlich mit ihnen zusammen, so etwa bei der Vorbereitung auf Aktivitäten im Falle eines bewaffneten Konflikts, bei der Einhaltung, der Weiterentwicklung und der Ratifikation der Genfer Abkommen, bei der Verbreitung der Grundsätze der Bewegung und des humanitären Völkerrechts.” (Art. 5 Absatz 4a)