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Frage 7: Das humanitäre Völkerrecht ist in zwei Situationen anwendbar, was bedeutet, dass es zwei Schutzsysteme bietet: a) Internationale bewaffnete Konflikte. In solchen Lagen gelten die Genfer Abkommen und das Zusatzprotokoll 1. Das humanitäre Völkerrecht wendet sich grundsätzlich an die Konfliktparteien und schützt jede Person oder jede Kategorie von Personen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar am Konflikt teilnehmen, d. h.:
Gemäß Artikel 1 von Protokoll 1 zählen auch Befreiungskriege zu den internationalen bewaffneten Konflikten. |
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