Frage 8:
Ist das humanitäre Völkerrecht auf
„neue” Konflikte anwendbar?

Folglich besteht für das Völkerrecht kein rechtsfreier Raum, auch wenn es ein Vakuum in einem Staat gibt, dessen Strukturen geschwächt oder nicht mehr vorhanden sind. Im Gegenteil: In genau solchen Situationen kommt das humanitäre Recht voll zur Geltung.

Allerdings ist die Anwendung des humanitären Völkerrechts auf solche Konflikttypen schwieriger. Der Disziplinmangel gewisser Kriegführenden, die Bewaffnung der Zivilbevölkerung infolge eines Überangebotes an Waffen und die damit einhergehende zunehmende Verwischung des Unterschiedes zwischen Kämpfenden und Zivilisten führen häufig zu Konfrontationen von extremer Brutalität, bei denen für die Rechtsbestimmungen wenig Raum bleibt.

Infolgedessen bedarf es in Situationen dieser Art besonders grosser Bemühungen zur Verbreitung der Kenntnis des humanitären Völkerrechts. Zwar wird eine bessere Kenntnis der Rechtsbestimmungen das dem Konflikt zugrunde liegende Problem nicht lösen, doch dürfte sie dessen grausamere Folgen lindern.

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